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Satzung
des Traditionskreises der Instandsetzungsgruppen
Optik/Optronik und KPz Leopard
§1 Name uns Sitz
Der anläßlich der Auflösung der 4.Kompanie Instandsetzungsbataillon 1 gegründete Kreis führt den Namen:
“ Traditionskreis Instandsetzungsgruppen Optik/Optronik und KPz Leopard”.
Er ist der unpolitische Zusammenschluß von aktiven und ehemaligen Soldaten, sowie Freunden der Instandsetzungsgruppen.
§2 Zweck
Der Kreis bezweckt die Pflege und Vertiefung der Kameradschaft zwischen den Mitgliedern und die Erhaltung der Tradition der Instandsetzungsgruppen.
§3 Mitgliedschaft
Mitglieder des Traditionskreises können alle aktiven und ehemaligen Angehörigen der 4./Instandsetzungsbatailon 1, sowie deren Partner/inen werden.
§4 Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Erklärung gegenüber dem
Vorstand erworben.
2. Über die Aufnahme entscheiden alle Mitglieder.
3. Die Mitgliedschaft endet:
a) durch Austritt,
b) durch Löschung auf Beschluß der Mitglieder, wenn das Mitglied trotz
zweimaliger Mahnung regelmäßig keinen Beitrag gezahlt hat
oder nach zweimaligen Einladung unentschuldigt einer
Mitgliederversammlung fernbleibt,
c) durch Ausschluß wegen schädigenden Verhaltens,
d) durch Tod des Mitglieds.
Vor Beschlußfassung gem. b) und c) ist dem Mitglied Gelegenheit zur Äußerung
zu geben.
Der Beschluß muß mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder getroffen werden.
§5 Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliedschaft verpflichtet zur Zahlung des Jahresmitgliedbeitrages.
Die Höhe des Jahresmitgliedbeitrages wird durch die Mitgliederversammlung (§8) für das jeweils folgende Jahr festgelegt.
§6 Rechte der Mitglieder
Die Mitglieder wirken an der Willensbildung des Traditionskreises in der Mitgliederversammlung mit.
Jedes Mitglied kann sich außerdem mit Anregungen und Vorschlägen an den Vorstand wenden und die Aufnahme eines Punktes in die Tagesordnung der nächsten Mitgliederversammlung beantragen.
§7 Organe
Die Organe des Traditonskreises sind:
a) die Mitgliederversamlung
b) der Vorstand
§8 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlnmg ist das oberste Organ des Traditionskreises.
Sie ist durch den Vorstand jährlich einzuberufen.
Die Einberufung hat spätestens 1 Monat vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich zu erfolgen.
Diese hat mindestens folgende Punkte zu enthalten:
a) Bericht des Vorstandes über das abgelaufene Geschäftsjahr,
b) Bericht des Schatzmeisters über Einnahmen und Ausgaben,
sowie den Kassenbestand,
c) Bericht der Kassenprüfer,
d) Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes,
e) Beschlußfassung über den Jahresmitgliedsbeitrag für das folgende Jahr,
f) Beschlußfassung über die Ausgaben.
Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung erfordern einfache Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder. Beschlüsse über Satzungsänderungen und die Auflösung des Traditionskreises erfordern eine 2/3 Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder und dürfen nur gefaßt werden, wenn sie vorher in der Tagesordnung angekündigt waren.
Über den Ablauf und die Ergebnisse der Mitgliederversammlung ist vom Schriftführer eine Niederschrift anzufertigen und vom Vorstand zu unterschreiben.
§9 Vorstand
Der Vorstand besteht aus:
a) dem Vorsitzenden,
b) dem stellvertretendem Vorsitzenden,
c) dem Schriftführer, gleichzeitig Schatzmeister.
§10 Aufgaben des Vorstandes
Der Vorstand
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§11 Wahl des Vorstandes
Die Mitglieder des Vorstandes werden durch die Mitgliederversammlung für 1 Jahr gewählt.
Wiederwahl ist unbeschränkt möglich.
§12 Kassenführung
Die Kasse des Traditionskreises verwaltet der Schatzmeister nach den Grundsätzen einer ordentlichen Haushaltsführung. Die Kasse wird jeweils vor der Mitgliederversammlung durch 2 von der Mitgliederversammlung gewählten Kassenprüfer geprüft.
Die Kassenprüfer dürfen nicht dem Vorstand angehören.
§13 Auflösung
Mit der Auflösung des Traditionskreises fällt das Vermögen des Kreises an das Soldatenhilfswerk.
§14 Schlußbestimung
Die Satzung tritt mit dem Tage der Verabschiedung durch die Mitgliederversammlung in Kraft.
Ahrbergen, 14.05.1993
Der Vorstand